Jeder hat seine individuellen Gründe sein Fahrzeug zu tönen. Für eine zulässige Scheibentönung dürfen alle Seitenscheiben ab der B-Säule und die Heckscheibe getönt werden, sofern links und rechts Außenspiegel angebracht sind.
Das Hauptziel der Tönung ist der Schutz des Fahrzeuginnenraums vor neugierigen Blicken auf Insassen und persönliche Wertgegenständen. Dabei wird die Sicht nach draußen nicht behindert.
Des Weiteren wird der Fahrzeuginnenraum von bis zu 99% der UV-Strahlung und des Sonnenlichtes geschützt. Als Folge davon herrscht im Fahrzeug eine niedrigere Temperatur, der Fahrkomfort im Sommer wird erhöht, die Belastung der Klimaanlage verringert und ein Ausbleichen im Fahrzeuginneren verhindert.
Zusätzlich dazu gibt es auch mechanische Schutzeigenschaften der Tönungsfolie. Bei einem Verkehrsunfall oder Steinschlag zerbrechen Fahrzeugscheiben in der Regel in kleinste Scherben, die verheerend sein können und ernsten Schaden verursachen können. Ist die Scheibe jedoch mit einer Folie beklebt, bleiben die Glasscherben an der Folie haften und stellen keine weitere Gefahr dar.
Nach der Folierung wird Ihnen das Zertifikat ALLGEMEINE BAUARTGENEHMIGUNG (ABG) ausgehändigt.